
Manches ist einfach nur Politik, getarnt als Gesundheitsmaßnahme oder “Rücksicht”. Doch die Politik verursacht Tod und Verderben. Die Armut steigt, die Arbeitslosigkeit steigt, die Reichen werden reicher, die Armen ärmer. Letzten Endes sind die Corona-Maßnahmen nichts anderes, als eine Schock-Doktrin: Angst zu verbreiten um kapitalistische Interessen durchzusetzen. Wäre dem nicht so, dann würden die Reicher ärmer werden und die soziale Gerechtigkeit würde sich durchsetzen. Gerade jetzt wäre eine gute Zeit um über Umverteilung nachzudenken, um die schlimmsten Folgen der Krise abzumildern. Doch: Fehlanzeige. Der Kapitalismus lebt, die Demokratie ist tot – zumindest in Zeiten der Corona.
18.11.20: AfD als letzte Verteidigerin der Grundrechte?
Der englische Widerstand
Zum Stand der Einschränkung oder Aufhebung der Grundrechte (Juli/August 2020)
Folgende Grundrechte (Artikel 1 bis 19 des GG) sind seit März 2020 aufgehoben oder eingeschränkt laut bpb (Bundeszentrale für politische Bildung) und IfSG (Infektionsschutzgesetz). Die Belege, warum und wodurch sie eingeschränkt werden, findet man hier.
- Artikel 1 GG (1): Unverletzlichkeit der Menschenwürde
- Artikel 1 GG (2): Menschenrechte
- Artikel 1 GG (3): Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte
- Artikel 2 GG (1): Körperliche Unversehrtheit
- Artikel 2 GG (2): Freiheit der Person, Freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Artikel 3 GG: Verbot der Diskriminierung
- Artikel 4 GG (2): ungestörte Religionsausübung
- Artikel 5 GG (1): Meinungs- und Informationsfreiheit.
- Artikel 5 GG (3): Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre.
- Artikel 8 GG: Versammlungsfreiheit
- Artikel 10 GG: Brief- und Postgeheimnis
- Artikel 11 GG: Freizügigkeit
- Artikel 12 GG (2): Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden
- Artikel 13 GG: Unverletzlichkeit der Wohnung